Jetzt ist es fix. Ab 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung Klasse B197 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich. Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine Automatikausbildung bzw.