Seit 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B mit SZ B197 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der PKW Fahrzeugauswahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.

Bei der Antragstellung gebt ihr an, dass es eine reine Automatikausbildung SZ 78 bzw. eine Automatikprüfung SZ B197 sein soll. Ihr bekommt dann bei reiner Automatikausbildung eine Schlüsselzahl SZ 78 in den Führerschein eingetragen, was wie bisher bedeutet, dass nur Automatikfahrzeuge gefahren werden dürfen oder eine SZ B197, was dir erlaubt auch Schaltwagen zu fahren.

Neu ist jetzt die Fahrerschulung B197. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15 minütige „Prüfungsfahrt“ mit eurem Fahrlehrer fällig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können um Extrakosten zu vermeiden . Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine weitere Schlüsselzahl (SZ197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch wieder ganz regulär Schalgetriebe fahren. Laut BMVI werden ca. 50% diese Regelung nutzen, „stressreduziert“ durch die Fahrprüfung.

B197 – Das ist zu beachten

  • Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
  • mind. 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
  • kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
  • mind. 15 minütige „Prüfung“ mit eurem Fahrlehrer
  • keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
  • evtl. Einschränkungen bei weiterführenden Fahrerlaubnisklassen

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns!

Kontakt – City Fahrschule Kutscher (city-fahrschule-kutscher.de)

ASF ab 299,-€* möglich!

*nur für hauseigene Fahrschüler möglich!!