Es gilt künftig ein Grenzwert für Cannabis im Verkehr von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum.

Der Grenzwert entspricht ungefähr einem 0,2 Promille Alkoholwert.

Bei erstmaliger Überschreitung droht eine Bußgeldzahlung von 500,- € sowie ein „einmonatiges Fahrverbot“.

Für Fahrzeugführer bis zum 21. Lebensjahr und darüber hinaus innerhalb der zweijährigen Probezeit ist absolutes Cannabis-Verbot!!!

Für alle gilt: Der Mischkonsum aus Alkohol und Cannabis ist verboten. Das heißt 0,0 Promille wenn man gekifft hat.

Die neue Regelung sieht zusätzliche Bestimmungen für Anbauvereine vor und soll so das Entstehen von Großplantagen verhindern.

Den Bundesländern wird ein größerer Handlungsspielraum bei der Überprüfung eingeräumt.

Cannabis- Grenzwert festgelegt